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Wir führen auch die folgenden Leistungen durch:
- Pflichtprüfung des Jahresabschlusses nach § 316
ff HGB bei mittelgroßen GmbH (und freiwillig einer kleinen
Aktiengesellschaft) sowie bei der ebenfalls prüfungspflichtigen
GmbH & Co. KG
- Prüfen des Sachgründungsbericht einer GmbH
- Sonderprüfungen z. B. Unterschlagung
- Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmer
sämtlicher Rechtsformen und Größenordnungen,
insbesondere mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung. |
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