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Wir führen auch die folgenden Leistungen durch:

- Pflichtprüfung des Jahresabschlusses nach § 316 ff HGB bei mittelgroßen GmbH (und freiwillig einer kleinen Aktiengesellschaft) sowie bei der ebenfalls prüfungspflichtigen GmbH & Co. KG

- Prüfen des Sachgründungsbericht einer GmbH

- Sonderprüfungen z. B. Unterschlagung

- Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmer sämtlicher Rechtsformen und Größenordnungen, insbesondere mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung.










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