Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung entweder nach von Ihnen
vorkontierten Belegen oder nach Ihren Belegen einschließlich
der Kontierung durch uns.
Wir verproben Ihre Belege auf steuerliche
Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit.
Wir bemühen uns in Ihrem Interesse um eine gute und zeitgerechte
Verarbeitung Ihrer Belege und liefern Ihnen eine Auswertung,
die mit Ihnen bezüglich des Umfangs und der Aussagekraft
abgestimmt wird.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage
der Steuerberatergebührenverordnung und berücksichtigt
den unterschiedlichen individuellen Erstellung- und
Auswertungsumfang.
Auswertungsumfang
Wahlweise liefern wir folgende Auswertungen im Bausteinverfahren,
die mit Ihnen abgestimmt werden.
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